Allgemeine Mietbedingungen

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die im Mietvertrag ausgewiesene Anzahlung bis zum angegebenen Datum auf dem Konto des Ver-mieters eingegangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Wohnung für Sie reserviert.

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bis max. 4 Personen belegt werden.


Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser) enthalten.


Mietdauer 

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag ist der vom Vermieter autorisierten Person das Mietobjekt spätestens bis 10.00 Uhr in besenreinem Zustand zu übergeben. Der Müll ist zu entsorgen und das Geschirr im sauberen Zustand in die Schränke zu räumen.


Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits ent-standenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Bearbeitungsgebühr bis zum 45 Tag: € 40,00

Rücktritt ab dem 45 Tag bis 14 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtmietpreises.
Rücktritt ab 14 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 100 % des Gesamtmietpreises.

Der Eintritt in den Mietvertrag durch Dritte bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Vermieters. Dieser kann dem Eintritt widersprechen, wenn wirtschaftliche, persönliche oder anderweitige Gründe dem entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten evtl. entstehenden Mehr-kosten.

Der Vermieter empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.


Pflege und Erhaltung durch den Mieter

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind.  In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, dies unverzüglich dem Vermieter oder der vom Vermieter autorisierten Person anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Bei erhöhtem Reinigungsaufwand, wie z.B. waschen der Oberbetten und Matratzenauflagen wegen einnässen oder überdurchschnittlichem Reinigungsbedarf behält sich der Vermieter vor, dies gesondert in Rechnung zu stellen. Hierfür werden € 10,00 pro angefangene Stunde angesetzt.


Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z. B. Brand oder Schäden an Fahrzeugen wegen Überschwemmung der Tiefgarage). Die Wohnung wird in gereinigtem Zustand übergeben.


Tierhaltung

Ist in der Ferienwohnung grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für Kleintiere, wie z.B. Hamster, Singvögel, Meerschweinchen etc. Auch Gästen der Mieter ist das Mitbringen von Tieren untersagt.


Schlüsselübergabe

Der Mieter erhält für die Mietdauer von einer autorisierten Person 2 Schlüssel sowie einen Briefkastenschlüssel. Die Schlüssel werden bei Mietbeginn ausgehändigt und bei Abreise gemäß Absprache wieder zurückgegeben.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Ferienwohnung mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel (passend für Haus-, Wohnungs- und Kellerräume) gestohlen oder verloren wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte Dritte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse
der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind
dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten, diese gehen zu Lasten des Mieters.


Sonstiges

Für die Benutzung der Ferienwohnung und des Grundstückes übernimmt der Vermieter keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder. 

Die Hausordnung ist zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Ein Internetzugang ist nur durch einen Gastzugang möglich. Der Mieter haftet für Beschädigungen bzw. Missbrauch für den entstandenen Schaden im vollen Umfang.


EU-Datenschutzverordnung (DSGVO)

siehe auch Datenschutzverordnung

Die im Rahmen der Vermietung gespeicherten Daten werden ausschließlich für den Zweck der Vermietung bzw. der Rechtfertigung vor dem Finanzamt verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Wenn Sie eine Speicherung der personenbezogenen Daten für diesen Zweck nicht zustimmen, besteht die Möglichkeit schriftlich zu widerrufen.


Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird ausdrücklich das Amtsgericht Hamburg vereinbart.